15. August 2010

Auszug aus den Jagdbetriebsvorschriften 2010 vom Kanton Graubünden (Niederjagd Punkt2):
2. Jagdbares Wild:
Es dürfen erlegt werden: Feldhasen, Schneehasen, Füchse, Dachse, Edel- und Steinmarder, Marderhund, Waschbär, Birkhähne, Schneehühner, Ringeltauben, verwilderte Haustauben, Kolkraben, Rabenkrähen, Elstern, Eichelhäher, Kormorane, Blesshühner und Stockenten.

Vorallem der drittletzte Kandidat in der Liste dürfte uns interessieren. Na dann, Waidmanns Heil an alle Jägerkolleginnen.